auch unserer weitere Grundsteuerveranstaltung und damit letzte in diesem Jahr war ein sehr großer Erfolg. Auf Einladung der CDU-BVV Fraktion Marzahn-Hellersdorf konnten wir gemeinsam mit den Experten des VDGN und unserer Steuerrechtsexpertin wieder viele Fragen beantworten.
Bei über 60 Teilnehmern in der ISS Mahlsdorf wurden wieder viele Themen und Fachfragen rund um die anstehende Steuerreform besprochen und beantwortet.
Ich habe mich noch einmal für den Vorschlag der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus ausgesprochen, der die Eigenheimbesitzer hier im Siedlungsgebiet nicht so stark belastet und gerade in Zeiten der Energiekrise keine hohe Belastung darstellt.
Ab der nächsten Woche werden auch wieder Grundsteuerformulare in meinem Bürgerbüro vorhanden sein, die Sie sich sehr gerne abholen können.
Sollten Sie auch weiterhin fragen zur Grundsteuerreform haben schreiben Sie mir bitte unter: fragen@kgwberlin.de oder kommen in mein Bürgerbüro in der Hönower Straße 67.
mit der Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung haben mich viele Nachfragen zum Thema „Grundsteuer“ erreicht. Deshalb habe ich schon zwei Veranstaltungen zur Grundsteuer hier in Mahlsdorf und Kaulsdorf durchgeführt und freue mich sehr, dass die CDU-BVV Fraktion eine weitere Veranstaltung durchführt, die ich moderieren kann. Gerade in der letzten Veranstaltung, die ich gemeinsam mit Alexander J. Herrmann meinen Kollegen und Abgeordneten für Kaulsdorf-Nord und Hellersdorf-Süd durchgeführt habe, kamen viele Einzelfragen auf, die wir allesamt klären konnten.
Gemeinsam mit dem VDGN möchten wir eine Informationsveranstaltung zu den Bereichen: „Was ist die Grundsteuerreform?“ durchführen und freue mich, dass an dem Abend eine Steuerrechtsexpertin Tipps und Hinweise zum Ausfüllen der Erklärungen für Sie bereitstellt. Kommen Sie am Dienstag, dem 13.12. um 18:00 Uhr in die Aula der ISS-Mahlsdorf, Straße an der Schule 41-59, 12623 Berlin. Sie finden den Standort hier.
So sollten Sie in der Lage sein, die wichtigsten Nachfragen zur Grundsteuer beantwortet zu bekommen und beim Ausfüllen der Erklärung keine Hürden befürchten müssen.
Ich freue mich über Ihr zahlreiches Erscheinen und bitte Sie vorher um Anmeldung unter fragen@kgwberlin.de.
Von der letzten Veranstaltung in Kaulsdorf habe ich Ihnen auch noch einige Fotos mitgebracht.
Herzliche Grüße Katharina Günther-Wünsch Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf
https://kgw-berlin.de/test/wp-content/uploads/2022/11/grundsteuer.jpg600800Timm Schmidthttp://kgw-berlin.de/test/wp-content/uploads/2026/03/logoKGW-300x200.pngTimm Schmidt2022-12-05 17:22:212022-12-05 17:23:28Tipps und Hilfen bei der Grundsteuererklärung – Veranstaltung am 13.12. um 18 Uhr in der ISS Mahlsdorf // 05.12.22
ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Deshalb bedanke ich mich beim VDGN dessen Präsident, Jochen Brückmann, dass er sich bereit erklärt hat, in einer Informationsveranstaltung die neue Reform vorzustellen.
Mit der Grundsteuerreform werden nun alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Abkommenden Juli bis Ende kommenden Oktober müssen dafür alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen.
Wie wird die neue Grundsteuer aber nun berechnet? Das bisher angewendete dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt: Der Immobilienwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird, multipliziert:
Herr Brückmann, der Präsident des VDGN, hat dazu ausführlich berichtet und Beispielrechnungen angeführt. Die komplette Präsentation finden Sie hier. Viele Fragen sind nach wie vor offen. Wie verhält es sich bei geteilten Grundstücken, bei denen Teilflächen gemeinsam genutzt werden? Welche Sanierungsmaßnahmen kommen bei der Berechnung zum Tragen? Wo finde ich den aktuellen Bodenrichtwert für mein Grundstück? Wo und wie kann ich einen Härtefall beantragen, um den Antrag nicht online einzureichen?
Zentrales Thema war zudem die übermäßige Belastung insbesondere für Eigenheimbesitzer im Ostteil der Stadt. Um eine Wertverzerrung zu vermeiden, hat der VDGN den konkreten Vorschlag eines gestaffelten Abschlags bei der Steuermesszahl gemacht. Folgende Abstufung stellte Herr Brückmann dabei vor:
• Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert (Haus und Boden) wird für Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer ein Abschlag von 40 Prozentpunkten bei der Steuermesszahl gewährt, • zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten, • zwischen 500.000 Euro und 1.000.000 Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten sowie • ab 1.000.000 Euro wird kein Abschlag mehr angewendet. Diese Korrekturen sind dringend notwendig.
Die Bundesländer und die Kommunen haben immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen. Dafür werde ich mich gemeinsam mit Mario Czaja weiterhin einsetzen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
An dieser Stelle noch einmal einen Dank an Herrn Brückmann und die knapp 90 Teilnehmer, die ihre Fragen beantwortet bekommen haben.
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