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Liebe Kaulsdorf, liebe Mahlsdorfer, liebe Leser,

das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) plant aktuell eine Krankenhausreform, die die Schließung „kleinerer“ Kliniken nach sich ziehen könnte. Wie der Presseberichterstattung (z. B. im Tagesspiegel) zu entnehmen war, könnte davon laut Analyse des Klinikbetreibers Vivantes auch das Klinikum Kaulsdorf betroffen sein.

In Sorge um „Ihre“ Klinik haben sich in den vergangenen Tagen daher viele Bürgerinnen und Bürger vor allem aus dem Siedlungsgebiet an mich gewandt. Gemeinsam mit meinem Kollegen Mario Czaja, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Marzahn-Hellersdorf, habe ich diese Sorgen in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gebündelt und in dem Schreiben aufgezeigt, warum diese Klinik für die Gesundheitsversorgung im Bezirk von überragender Bedeutung ist – und erhalten werden muss!

Die Argumente dafür liegen auf der Hand:

Unser Bezirk wird auch im Siedlungsgebiet immer älter. Viele Mahlsdorfer und Kaulsdorfer sind auf eine wohnortnahe und altersgerechte medizinische Versorgung angewiesen – jetzt und erst Recht in Zukunft! Daher konnten wir Kiezmacher in unserer Regierungszeit eine Sanierung des Klinikums erreichen. Zudem wurde in den vergangenen Jahren speziell in die Altersmedizin am Standort investiert, die Anzahl geriatrischer Betten konnte kontinuierlich gesteigert werden.

Und unser Bezirk wächst! Jedes Jahr erblicken ca. 1.200 Kinder im Klinikum Kaulsdorf das Licht der Welt, die Geburtsklinik genießt weit über die Bezirksgrenzen hinweg einen ausgezeichneten Ruf.

Kurzum: Das Klinikum Kaulsdorf wird über die Regelversorgung hinaus von den Menschen hier, ob jung oder alt, gebraucht. Das haben wir dem Bundesgesundheitsminister in unserem Schreiben dargelegt. Zudem haben wir Herrn Lauterbach um ein persönliches Gespräch zu den Reformplänen seines Hauses gebeten. Das würde ihm die Möglichkeit eröffnen, die Sorgen der Menschen hier in den Kiezen bereits jetzt, in einem frühen Stadium der angedachten Reformen, zu adressieren.

Mario Czaja und ich bleiben weiter an diesem Thema dran und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

Liebe Leser,

am 10.11. hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Scholz-Regierung zum sogenannten „Bürger“-Geld abgestimmt. Dabei möchte ich klarstellen: Wir als CDU haben uns deutlich für die Erhöhung der Regelsätze u.a. der Leistungen im Arbeitslosengeld II ausgesprochen.

Gerade in den aktuellen Krisen mit steigenden Preisen brauchen die Bürger, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, eine schnelle Lösung.

Davon grundsätzlich zu trennen, ist die Frage wie das Bürgergeld mit dem Prinzip des Förderns und Forderns vereinbar ist. Der Gesetzesentwurf zum sogenannten „Bürger“-Geld ist eine klare Abkehr vom Prinzip des Förderns und Forderns und der direkte Weg in das bedingungslose Grundeinkommen aus Steuergeldern.

Die Scholz-Regierung bremst mit dem sogenannten „Bürger“-Geld Menschen aus, die Arbeit suchen. Statt ihnen vom ersten Tag an unter die Arme zu greifen, werden Anreize zu arbeiten gesenkt und Mitwirkungspflichten quasi auf null reduziert. Arbeitssuchende werden in Ruhe gelassen und nur noch verwaltet, nicht vermittelt.

Wir wollen, dass Menschen wieder möglichst schnell in Arbeit kommen. Wir sind uns sicher: Das ist nicht nur gut für unser Land, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist für uns eine Frage der Wertschätzung, der Teilhabe, aber auch des guten Miteinanders in der Gesellschaft. 

Unser Sozialstaat ist dann erfolgreich, wenn er diejenigen unterstützt, die wirklich Hilfe von uns allen brauchen.

Deshalb ist es richtig, die Grundsicherung an die Inflation anzupassen. Die Scholz-Regierung begeht jedoch einen großen Fehler, wenn sie die Betroffenen mit dem sogenannten „Bürger“-Geld ihrem Schicksal überlässt.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

Liebe Anwohner, liebe Leser,

Es ist eine gute Nachricht, dass die Fristverlängerung – die wir schon lange gefordert haben – endlich kommt. Das von Berlin gewählte Verfahren im Zuge der Grundsteuerreform ist eine Zumutung für alle Betroffenen. Anders als in den anderen Bundesländern wurden die Steuerzahler weder schriftlich informiert, noch gibt es Unterstützung und Service von den Finanzämtern.

Die Berliner haben jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit zur Abgabe Ihrer Anträge. Berlin muss jetzt aber auch den Service-Turbo zünden. Die Finanzverwaltung muss alle Betroffenen anschreiben, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben.

Noch einmal zum Hintergrund: Ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig veraltet und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Wir hatten bereits im Mai dieses Jahres in einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) über die neuen Regelungen informiert (Näheres zur Veranstaltung können Sie hier nachlesen, die Präsentation des VDGN zur Grundsteuer finden Sie hier ).

Die Berliner Regierungsparteien haben versprochen, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Daran muss sich insbesondere die SPD, deren damaliger Finanzsenator maßgeblich an den Verhandlungen über die Reform der Grundsteuer beteiligt war, auch in Berlin messen lassen. Weder darf es unter dem Strich zu einer Steuererhöhung noch zu einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Gruppen wie selbst nutzenden Immobilieneigentümern kommen.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Mahlsdorf und Kaulsdorf

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Deshalb bedanke ich mich beim VDGN dessen Präsident, Jochen Brückmann, dass er sich bereit erklärt hat, in einer Informationsveranstaltung die neue Reform vorzustellen.

Mit der Grundsteuerreform werden nun alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Abkommenden Juli bis Ende kommenden Oktober müssen dafür alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen.

Wie wird die neue Grundsteuer aber nun berechnet? Das bisher angewendete dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt: Der Immobilienwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird, multipliziert:

Herr Brückmann, der Präsident des VDGN, hat dazu ausführlich berichtet und Beispielrechnungen angeführt. Die komplette Präsentation finden Sie hier. Viele Fragen sind nach wie vor offen. Wie verhält es sich bei geteilten Grundstücken, bei denen Teilflächen gemeinsam genutzt werden? Welche Sanierungsmaßnahmen kommen bei der Berechnung zum Tragen? Wo finde ich den aktuellen Bodenrichtwert für mein Grundstück? Wo und wie kann ich einen Härtefall beantragen, um den Antrag nicht online einzureichen?

Zentrales Thema war zudem die übermäßige Belastung insbesondere für Eigenheimbesitzer im Ostteil der Stadt. Um eine Wertverzerrung zu vermeiden, hat der VDGN den konkreten Vorschlag eines gestaffelten Abschlags bei der Steuermesszahl gemacht. Folgende Abstufung stellte Herr Brückmann dabei vor:

• Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert (Haus und Boden) wird für Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer ein Abschlag von 40 Prozentpunkten bei der Steuermesszahl gewährt,
• zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten,
• zwischen 500.000 Euro und 1.000.000 Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten sowie
• ab 1.000.000 Euro wird kein Abschlag mehr angewendet. Diese Korrekturen sind dringend notwendig.

Die Bundesländer und die Kommunen haben immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen. Dafür werde ich mich gemeinsam mit Mario Czaja weiterhin einsetzen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

An dieser Stelle noch einmal einen Dank an Herrn Brückmann und die knapp 90 Teilnehmer, die ihre Fragen beantwortet bekommen haben.

Die Präsentation des VDGN finden Sie noch einmal hier.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch
Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

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