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Grundsteuer Kiezmacher-Dialog
Grundsteuer Kiezmacher-Dialog

Kaum ein Thema beschäftigt die Menschen in unserem Bezirk aktuell so sehr wie die Neuberechnung der Grundsteuer. Daher bewegt auch uns dieses Thema besonders intensiv.

Das ist auch verständlich, schließlich sind wir alle davon betroffen. Daher habe ich mit meinen Kiezmacher-Kollegen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bezirk seit Beginn der Grundsteuerreform regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und immer den Austausch mit Ihnen gesucht.

Inzwischen haben nahezu alle Eigentümer ihren Grundsteuerbescheid erhalten und kennen die Höhe der neuen Grundsteuer. Daher war es meiner Kiezmacher-Kollegin Katharina Günther-Wünsch und mir wichtig, Ihnen im Rahmen eines unserer Kiezmacher-Dialogen die Möglichkeit zu geben, ihre offenen Fragen zu stellen.
Wir sind sehr froh, dass auch Finanzsenator Stefan Evers und Frank Hufnagel vom VDGN unserer Einladung gefolgt sind und in der ISS Mahlsdorf Antworten auf die vielen Fragen der Teilnehmer gegeben haben.

Die Diskussionen haben noch einmal unterstrichen, dass die Grundsteuerreform für einige Menschen in unserem Bezirk eine echte Belastung darstellt. Umso wichtiger war es, über Möglichkeiten zu informieren, wie diesen Härtefällen begegnet werden kann. 
Neben den wichtigen Hinweisen zu Beratungsmöglichkeiten seitens des VDGN durch Frank Hufnagel haben vor allem die Informationen von Finanzsenator Evers für Klarheit gesorgt. Er hat noch einmal bekräftigt, dass der Berliner Senat für besonders belastete Eigenheimbesitzer eine Härtefallklausel beschließen wird, damit niemandem aufgrund der neuen Grundsteuer der Verlust seines hart erarbeiteten Eigenheims droht.

Ebenso wies Senator Evers auf die sogenannte „Billigkeitsregel“ hin, die es den zuständigen Finanzbeamten bei nachgewiesenen Härtefällen erlaubt, auch autarke, auf den jeweiligen Antragsteller speziell bezogene Entscheidungen über den neuen Grundsteuerwert zu treffen. Der Berliner Senat hat hier explizit die Möglichkeiten gesetzlich festgelegt, dass diese „Billigkeitsregel“ insbesondere für Menschen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie selbst genutzten Wohnungen leben und durch die Erhöhung in der Existenz gefährdet sind, angewendet werden kann.

Abschließend betonte der Finanzsenator die Bereitschaft der Finanzämter, nachweisliche Fehler in der Berechnung unbürokratisch zu korrigieren und bat hier um Hinweise durch die Eigentümer. Die Finanzämter haben aus diesem Grund schon zweimal einen „Tag der Grundsteuer“ angeboten, um offene Fragen zum Grundsteuerbescheid direkt vor Ort mit den Finanzbeamten zu besprechen und sich beraten zu lassen. Sollten uns in nächster Zeit weitere Termine bekannt werden, informieren wir Sie hier über unseren Newsletter. 

Ebenso können Sie sich für Unterstützung und bei Fragen zur neuen Grundsteuer gerne in unserem Bürgerbüro melden, wir nehmen uns dann Ihres Anliegens an.

Übrigens: Wer an unserem Kiezmacher-Dialog nicht teilnehmen konnte, kann sich die gesamte Veranstaltung noch einmal auf Video ansehen. Den Link zum Video werden wir exklusiv in unserem kommenden monatlichen Newsletter veröffentlichen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren unter http://kgw-berlin.de/test/unser-newsletter/.

Im Zuge der umfassenden Reformen der Grundsteuer in Berlin haben wir, in Zusammenarbeit mit der BVV-Fraktion der CDU-Marzahn-Hellersdorf, zum Kiezmacher-Dialog eingeladen. Gemeinsam mit Finanzsenator Stefan Evers und VDGN-Präsident Jochen Brückmann haben wir im ersten Dialogformat seit öffentlicher Bekanntgabe der Eckdaten zur Berliner Grundsteuerreform die Änderungen besprochen.

Die Grundsteuerreform – Was ändert sich?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, die direkt von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden gezahlt wird. In Berlin standen ursprünglich Hebesätze von bis zu 810 % zur Diskussion, welche insbesondere für Familien, die ihr Eigenheim als sichere Scholle der Altersvorsorge sehen, schwerwiegende finanzielle Belastungen bedeutet hätten.

In einem wichtigen und richtungsweisenden ersten Schritt hat Finanzsenator Stefan Evers bei diesem Hebesatz deutlich gegengesteuert. Mit der Reduzierung auf 470 % sollen das Wohnen in Berlin bezahlbar bleiben und existenzbedrohende Situationen für Eigenheimbesitzer vermieden werden.

Intensiver Austausch

Während des Kiezmacher-Dialogs haben wir denjenigen eine Stimme gegeben, die aufgrund der Grundsteuerreform Sorgen oder offene Fragen haben. Nicht für jeden ist die Reform trotz der Senkung der Hebesätze in dieser Form zu schultern. Umso wichtiger ist es uns, die Nöte und Bedenken sowie Vorschläge zu hören. 

Dieser offene Austausch ist essenziell, um auf individuelle Härtefälle angemessen reagieren zu können. Ihre Rückmeldungen helfen uns, die Durchführung der Steuerreform so fair und gerecht wie möglich zu gestalten. Dafür sind wir täglich auch in unserem gemeinsamen Bürgerbüro ansprechbar. Zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden. Gemeinsam schauen wir, wie wir Ihnen individuell helfen können.

Vielen Dank an alle, die am Kiezmacher-Dialog teilgenommen haben. Ihre aktive Beteiligung ist unverzichtbar für eine gerechte Grundsteuerpolitik.

Die Präsentation zum Vortrag von Finanzsenator Stefan Evers finden Sie hier:

01-240221-Praesentation-Grundsteuer

 

Liebe Anwohner,

eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung konnten wir erreichen, dennoch erreichen uns nach wie vor viele Fragen zum Thema „Grundsteuer“.

Gemeinsam mit meinem Kollegen Alexander J. Herrmann, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) und einer Expertin für Steuerrecht, möchten wir mit Ihnen über das Thema „Grundsteuerreform“ sprechen und Hinweise beim Ausfüllen der Formulare geben.

Dafür laden wir Sie am Montag, den 21.11.2022 um 18.00 Uhr in den Gemeindesaal der Katholischen Gemeinde St. Martin nach Kaulsdorf, in der Nentwigstraße 1, 12621 Berlin ein.

Bringen Sie gerne Ihre Fragen oder ggf. Ihre Bescheide zu der Veranstaltung mit. Benötigen Sie im Vorfeld noch ein analoges Formular, schauen Sie gerne in unserem Büro auf der Hönower Straße 67 vorbei – dort liegen einige Anträge für Ihre Grundsteuererklärung bereit.

Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen und bitten Sie vorher um Anmeldung unter: fragen@kgwberlin.de.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch

Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

Alexander Herrmann

Ihr Abgeordneter für Kaulsdorf-Nord und Hellersdorf-Süd

            

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Deshalb bedanke ich mich beim VDGN dessen Präsident, Jochen Brückmann, dass er sich bereit erklärt hat, in einer Informationsveranstaltung die neue Reform vorzustellen.

Mit der Grundsteuerreform werden nun alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Abkommenden Juli bis Ende kommenden Oktober müssen dafür alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen.

Wie wird die neue Grundsteuer aber nun berechnet? Das bisher angewendete dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt: Der Immobilienwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird, multipliziert:

Herr Brückmann, der Präsident des VDGN, hat dazu ausführlich berichtet und Beispielrechnungen angeführt. Die komplette Präsentation finden Sie hier. Viele Fragen sind nach wie vor offen. Wie verhält es sich bei geteilten Grundstücken, bei denen Teilflächen gemeinsam genutzt werden? Welche Sanierungsmaßnahmen kommen bei der Berechnung zum Tragen? Wo finde ich den aktuellen Bodenrichtwert für mein Grundstück? Wo und wie kann ich einen Härtefall beantragen, um den Antrag nicht online einzureichen?

Zentrales Thema war zudem die übermäßige Belastung insbesondere für Eigenheimbesitzer im Ostteil der Stadt. Um eine Wertverzerrung zu vermeiden, hat der VDGN den konkreten Vorschlag eines gestaffelten Abschlags bei der Steuermesszahl gemacht. Folgende Abstufung stellte Herr Brückmann dabei vor:

• Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert (Haus und Boden) wird für Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer ein Abschlag von 40 Prozentpunkten bei der Steuermesszahl gewährt,
• zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten,
• zwischen 500.000 Euro und 1.000.000 Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten sowie
• ab 1.000.000 Euro wird kein Abschlag mehr angewendet. Diese Korrekturen sind dringend notwendig.

Die Bundesländer und die Kommunen haben immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen. Dafür werde ich mich gemeinsam mit Mario Czaja weiterhin einsetzen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

An dieser Stelle noch einmal einen Dank an Herrn Brückmann und die knapp 90 Teilnehmer, die ihre Fragen beantwortet bekommen haben.

Die Präsentation des VDGN finden Sie noch einmal hier.

Herzliche Grüße

Katharina Günther-Wünsch
Ihre Abgeordnete für Kaulsdorf und Mahlsdorf

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