Katharina
Günther-Wünsch

Freitag, 31. Juli 2026

Endlich Klarheit: Unberechtigte Knöllchen in Mahlsdorf werden eingestellt

Wochenlang sorgten Strafzettel wegen angeblichen Falschparkens für Verunsicherung und Ärger bei vielen Anwohnern in Mahlsdorf. Besonders betroffen war die Mirower Straße. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wandten sich an mich und mein Team, nachdem sie Bußgeldbescheide in Höhe von 55 Euro erhalten hatten, obwohl sie ihre Fahrzeuge auf den seit Jahrzehnten genutzten befestigten Seitenstreifen vor ihren Grundstücken abgestellt hatten.

Für uns war schnell klar: Dieser Sachverhalt muss aufgeklärt werden.

Bereits im vergangenen Jahr erreichten uns erste Hinweise aus Mahlsdorf und Kaulsdorf. Nach Gesprächen mit der Polizei und der Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic beruhigte sich die Situation zunächst. Anfang dieses Jahres häuften sich die Beschwerden jedoch erneut. Immer mehr Anwohner meldeten sich bei uns und berichteten von Bußgeldbescheiden und großer Unsicherheit darüber, wie sie künftig überhaupt noch vor ihren Grundstücken parken dürfen.
Gerade in den Siedlungsgebieten von Mahlsdorf wird seit Jahrzehnten auf den ausreichend befestigten Seitenstreifen oder Kiesflächen geparkt. Viele Bürger konnten nicht nachvollziehen, weshalb diese Flächen plötzlich als Grünstreifen bewertet wurden. Allein zwischen Jahresbeginn und dem 31. Mai wurden im Bereich der Mirower Straße 39 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, davon 14 allein im April.
Da wir endlich eine eindeutige rechtliche Bewertung wollten, habe ich mich direkt an die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt. Als oberste Fachaufsicht über die Polizei Berlin sollte die Senatsverwaltung den Sachverhalt abschließend prüfen.

Nun liegt uns die Antwort vor und sie schafft endlich Klarheit.

Die Senatsverwaltung bestätigt ausdrücklich, dass die betroffenen Flächen keine Grünstreifen, sondern Seitenstreifen sind. Die Polizeiführung des zuständigen Abschnitts 33 hat ihre Dienstkräfte inzwischen zu den verkehrsrechtlichen Begriffsbestimmungen unterrichtet und für eine rechtssichere und einheitliche Bewertung sensibilisiert.

In dem Schreiben heißt es eindeutig, dass die fehlerhafte Einordnung der vorhandenen Seitenstreifen als Grünstreifen durch einzelne Dienstkräfte zur Einleitung der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren geführt hat. Ebenso wurde bestätigt, dass die Bußgeldstelle informiert wurde und Verfahren, gegen die Einspruch eingelegt wurde, bereits eingestellt werden. Auch der betreffende Polizeibeamte hat die fehlerhafte Bewertung inzwischen eingeräumt.
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Handelt es sich um einen ausreichend befestigten Seitenstreifen, ist das Halten und Parken dort nach § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung zulässig und sogar vorgesehen. Ein Verstoß liegt in diesen Fällen nicht vor.
Besonders bemerkenswert ist, dass sich Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wörtlich erklärt sie:
“Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihren Hinweis und entschuldige mich auch im Namen der Polizei Berlin für die Unannehmlichkeiten, die den Anwohnern der Mirower Straße entstanden sind.”
Ich freue mich sehr, dass wir nach vielen Gesprächen, zahlreichen Bürgerhinweisen und intensiven Nachfragen nun endlich eine verbindliche Klärung erreicht haben. Für die betroffenen Anwohner bedeutet dies vor allem eines: Rechtssicherheit.
Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Anliegen an uns gewandt haben. Nur durch Ihre Hinweise konnten wir den Sachverhalt konsequent verfolgen und auf eine Klärung drängen. Genau dafür sind wir da: Wir hören zu, greifen Probleme auf und bleiben so lange dran, bis Lösungen gefunden sind.

Ich hoffe sehr, dass dieses Thema nun endgültig abgeschlossen ist und die Anwohner in Mahlsdorf künftig ohne Unsicherheit ihre Fahrzeuge auf den zulässigen Seitenstreifen abstellen können. Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und stehen Ihnen auch weiterhin jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.


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