{"id":4926,"date":"2023-01-02T19:14:19","date_gmt":"2023-01-02T18:14:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kgwberlin.de\/?page_id=4926"},"modified":"2024-12-06T08:10:26","modified_gmt":"2024-12-06T07:10:26","slug":"grundsteuer","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kgw-berlin.de\/test\/gemeinsam-fuer-mahlsdorf-und-kaulsdorf\/grundsteuer\/","title":{"rendered":"Grundsteuer und Energie"},"content":{"rendered":"<p>Uns ist bewusst, dass die Grundsteuerreform viele besch\u00e4ftigt und zu Verunsicherung f\u00fchrt. Schlie\u00dflich sind wir alle davon betroffen. Aus diesem Grund haben wir seit Beginn der Grundsteuerreform und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den aktuellen Stand informiert.<\/p>\n<p>Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht die fr\u00fchere Berechnung der Grundsteuer f\u00fcr nicht verfassungsgem\u00e4\u00df erkl\u00e4rt. Dies vor allem deshalb, weil ganz unterschiedliche Immobilienwerte die Grundlage bildeten. In Westdeutschland bildete der Immobilienwert von 1964 die Basis. Im Osten wurde der Wert von 1935 herangezogen, der in der Regel niedriger lag.<\/p>\n<p>Deshalb ist es uns wichtig, dass die Umsetzung der Reform ma\u00dfvoll und nachvollziehbar erfolgt, die vom Senat angek\u00fcndigte Aufkommensneutralit\u00e4t auch tats\u00e4chlich gewahrt bleibt und die Eigent\u00fcmer im Ostteil der Stadt k\u00fcnftig keiner \u00fcberm\u00e4\u00dfigen finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind.<\/p>\n<p>Nachdem die Grundsteuerwertbescheide im letzten Jahr erstellt wurden, konnte die Senatsfinanzverwaltung den Grundsteuermessbetrag berechnen. Es wurde zudem die Grundsteuer C f\u00fcr unbebaute Grundst\u00fccke eingef\u00fchrt, um der Spekulation mit unbebauten Grundst\u00fccken entgegenzuwirken und die Wohngrundst\u00fccke konnten im Gegenzug nochmal entlastet werden, da der Gesamtbetrag der Grundsteuer im Landeshaushalt gleichbleibt. Die Aufkommensneutralit\u00e4t ist zugesagt und wurde eingehalten.<\/p>\n<p>Wir haben zudem gemeinsam mit dem Finanzsenator und dem Verband Deutscher Grundst\u00fccksnutzer (VDGN) erreicht, dass der Grundsteuerhebesatz deutlich reduziert wurde: Er sinkt ab 2025 von 810 auf 470 Prozent.<\/p>\n<p>Aufgrund des von Olaf Scholz \u2013 seinerzeit noch Bundesfinanzminister \u2013 eingef\u00fchrten werteorientierten Grundsteuermodells lassen sich jedoch Erh\u00f6hungen nicht g\u00e4nzlich verhindern, da bislang im Osten deutlich weniger und im Westen mehr Grundsteuer gezahlt wurde.<\/p>\n<p>Entsprechend kommt es zwischen den einzelnen Bezirken zu Anpassungen, die wir anhand eines kurzen Beispiels exemplarisch erl\u00e4utern wollen: W\u00e4hrend die Grundsteuer f\u00fcr ein Einfamilienhaus in Rudow jetzt von 1.000 auf 800 Euro sinkt, steigt sie f\u00fcr dasselbe Haus mit derselben Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe im benachbarten Treptow-K\u00f6penick von 400 auf 800 Euro. Damit wird k\u00fcnftig f\u00fcr beide Grundst\u00fccke der gleiche Wert angesetzt. In Berlin gibt es 173.000 Einfamilienh\u00e4user, von denen 73.000 im Ostteil der Stadt und 100.000 im Westteil der Stadt stehen. Folglich kann der Betrag im Westteil nicht gleicherma\u00dfen fallen, wie er im Ostteil der Stadt f\u00fcr ein gleiches Grundst\u00fcck mit gleichem Haus steigt.<\/p>\n<p>Im Ergebnis hat sich nach Berechnungen des VDGN f\u00fcr 54% der Menschen mit einem Ein-familienhaus im Ostteil bis zu einer Verdopplung der Grundsteuer ergeben. 26% haben eine Erh\u00f6hung um das 2,5-fache erhalten, bei 7% hat sich die Grundsteuer verdreifacht und bei 6% betr\u00e4gt die neue Grundsteuer sogar mehr als das Dreifache der bisherigen Summe.<br \/>Nach meinen Informationen liegt der Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Durchschnittsbetrag beim 1,7- fachen des fr\u00fcheren Bescheids.<\/p>\n<p>Die zun\u00e4chst bef\u00fcrchtete sechs- bis achtfache Grundsteuer konnte verhindert werden. Dennoch wissen wir, dass auch die jetzige Erh\u00f6hung der Grundsteuer f\u00fcr einige Eigenheimbesitzer eine enorme Mehrbelastung darstellt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in unserem B\u00fcrgerb\u00fcro (H\u00f6nower Str. 67, 12623 Berlin oder per E-Mail an fragen@marioczaja.de) gerne unsere Unterst\u00fctzung an, um die Folgen des neuen Grundsteuerbescheids zu besprechen. Ebenso bietet auch der VDGN in Sprechstunden seine Hilfe an. Daf\u00fcr nehmen Mitglieder bitte Kontakt auf \u00fcber info@vdgn.de.<\/p>\n<p>Finanzsenator Stefan Evers hat in unserem <a href=\"http:\/\/kgw-berlin.de\/test\/2024\/12\/05\/fazit-zum-kiezmacher-dialog-neue-grundsteuer-mit-dem-finanzsenator\/\">B\u00fcrger-Dialog am 3. Dezember 2024<\/a> in der ISS Mahlsdorf \u00fcber den aktuellen Sachstand bei der Grundsteuer informiert und sich den Fragen der Mahlsdorfer gestellt.<\/p>\n<p>Das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf hat zudem am Donnerstag, den 5. Dezember 2024 einen weiteren \u201eTag der Grundsteuer\u201c veranstaltet. Ein &#8222;<a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/grundsteuer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tag der Grundsteuer<\/a>&#8220; ist nun monatlich geplant. Nutzen Sie gerne einen dieser Termine, um Fragen zu ihrem Grundsteuerbescheid direkt mit den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten zu besprechen und sich dort beraten zu lassen.<\/p>\n<p>Der direkte Kontakt zum Finanzamt und den dortigen Beamten ist auch aus weiterer Sicht sehr wertvoll. Denn die H\u00e4rtefallregel sieht die sogenannte \u201eBilligkeitsregel\u201c vor, die bei den Finanz\u00e4mtern f\u00fcr alle Steuerarten gegeben ist. Diese erlaubt es den zust\u00e4ndigen Finanzbeamten bei nachgewiesenen H\u00e4rtef\u00e4llen auch autarke, auf die jeweiligen Antragsteller speziell bezogene, Entscheidungen bez\u00fcglich des neuen Grundsteuerwerts zu treffen. Der Berliner Senat hat hier explizit die M\u00f6glichkeiten gesetzlich festgelegt, dass diese \u201eBilligkeitsregel\u201c insbesondere f\u00fcr Menschen in Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern sowie selbst genutzten Wohnungen leben und durch die Erh\u00f6hung in der Existenz gef\u00e4hrdet sind, angewendet werden kann. Der Antrag kann formlos gestellt werden, zum Nachweis der Unbilligkeit ist der Vordruck \u201eDarstellung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse\u201c ausgef\u00fcllt beizuf\u00fcgen. Der <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/sen\/finanzen\/steuern\/downloads\/artikel.9866.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vordruck kann hier heruntergeladen<\/a> werden.<\/p>\n<p>Wir werden uns hier gemeinsam mit dem VDGN daf\u00fcr einsetzen, dass die \u201eBilligkeitsregel\u201c sowie die genaue Anwendung der H\u00e4rtefallregelung in einem Rundschreiben des Finanzsenators an die Finanzbeamten definiert wird.<\/p>\n<p>Und zum Schluss haben wir noch einen juristischen Hinweis f\u00fcr Sie: Die Berliner L\u00f6sung bei der Berechnung der neuen Grundsteuer hat einen gro\u00dfen Vorteil, da hier die Trennung des Grundsteuerwertbescheids vom Grundsteuermessbescheids gegeben ist. Daher schlie\u00dfen wir uns der Empfehlung des VDGN an, wonach Sie, wenn Sie noch keinen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt haben sollten, jetzt dringend Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid mit der Begr\u00fcndung der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit einlegen sollten. Diese Differenzierung ist wichtig, da ein Einspruch allein gegen die Summe im Grundsteuerbescheid aussichtslos w\u00e4re. Entsprechende Musterschreiben k\u00f6nnen Sie gerne in <a href=\"https:\/\/www.mario-czaja.de\/wp-content\/uploads\/Einspruch_Wertbescheid.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier herunterladen<\/a>. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der <a href=\"https:\/\/www.vdgn.de\/aktuelles\/wie-sie-sich-jetzt-noch-gegen-die-neue-grundsteuer-wehren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseite des VDGN<\/a>.<\/p>\n<p>Wenn Sie dann Einspruch eingelegt haben, m\u00fcssen sich keine Sorgen machen, wenn Sie keine Antwort vom Finanzamt bekommen. Denn durch die Masse an Einspr\u00fcchen, die bei den Finanz\u00e4mtern eingegangen sind und noch eingehen werden, werden die F\u00e4lle, bei denen ein Einspruch eingegangen ist, automatisch bis zur finalen juristischen Kl\u00e4rung \u00fcber die verfassungsm\u00e4\u00dfig korrekte Berechnungsgrundlage der neuen Grundsteuer ruhend gestellt. Die laufende Grundsteuer muss jedoch erst einmal bezahlt werden.<\/p>\n<p>Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen einen umfassenden \u00dcberblick gegeben zu haben. Sollten Sie dar\u00fcber hinaus weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie Hilfe und Unterst\u00fctzung bez\u00fcglich ihres neuen Grundst\u00fccksteuerbescheids suchen.<\/p>\n<h2><strong>Gas- und Strompreisbremse<\/strong><\/h2>\n<p>In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Preisbremsen f\u00fcr Gas, W\u00e4rme und Strom beschlossen \u2013 und damit den Weg freigemacht f\u00fcr die Entlastungen von Millionen Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Die CDU\/CSU-Fraktion begr\u00fc\u00dft, dass diese Entlastungen endlich kommen. Sie h\u00e4tten allerdings schon viel fr\u00fcher beschlossen werden k\u00f6nnen. Zudem zeigt sich bereits jetzt Nachbesserungsbedarf an zentralen Stellen des Gesetzes.<\/p>\n<p>Die <strong>Gaspreisbremse<\/strong> sieht vor, dass Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen f\u00fcr 80 Prozent ihres bisherigen Erdgasverbrauchs zw\u00f6lf Cent pro Kilowattstunde zahlen, f\u00fcr den restlichen Verbrauch wird der geltende Marktpreis f\u00e4llig. Beim W\u00e4rmeverbrauch (Fernw\u00e4rme) wird der Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Gro\u00dfe Unternehmen mit sehr hohem Energiebedarf zahlen 7 Cent pro Kilowattstunde f\u00fcr 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs bzw. 7,5 Cent pro Kilowattstunde f\u00fcr 70 Prozent des W\u00e4rmeverbrauchs. Die Mechanismen der Gaspreisbremse greifen ab M\u00e4rz 2023, allerdings r\u00fcckwirkend f\u00fcr die ersten beiden Monate des Jahres.<\/p>\n<p>Anhand der <strong>Strompreisbremse<\/strong> soll der Strompreis \u2013 wiederum f\u00fcr 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs \u2013 f\u00fcr Verbraucher sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch diese Bremse greift ab M\u00e4rz, r\u00fcckwirkend f\u00fcr Januar und Februar 2023. F\u00fcr Industrieunternehmen wird der Strompreis bei 13 Cent pro Kilowattstunde liegen, auch hier wieder f\u00fcr 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.<\/p>\n<p>Die Unionsfraktion begr\u00fc\u00dft grunds\u00e4tzlich, dass diese Entlastungen f\u00fcr die Millionen Privatverbraucher und Unternehmen in Deutschland jetzt endlich kommen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren aber auch immer wieder auf folgende Punkte kritisch hingewiesen:<\/p>\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zum einen bleibt \u2013 trotz anderer Ank\u00fcndigungen \u2013 nach wie vor unklar, wie die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit <strong>Fl\u00fcssiggas, Heiz\u00f6l und Pellets<\/strong> heizen, konkret von den Entlastungen profitieren lassen m\u00f6chte.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum anderen: Die Strom- und Gaspreisbremse h\u00e4tte schon <strong>deutlich fr\u00fcher<\/strong>, d.h. vor den kalten Monaten des Jahres, kommen k\u00f6nnen. Die CDU\/CSU-Fraktion hat schon im Sommer entsprechende Konzepte vorgelegt. Leider hat die Scholz-Regierung einen anderen Weg gew\u00e4hlt und mit der letztlich gescheiterten Gasumlage sowie mit der sp\u00e4ten Berufung der so genannten \u201eGas-Kommission\u201c wertvolle Zeit vergeudet, die sie \u2013 trotz aller Eile in den vergangenen Wochen \u2013 nicht wieder aufholen kann.<\/li>\n\n\n\n<li>Zudem erwarten wir von der Bundesregierung, dass die beschlossenen Ma\u00dfnahmen trotz aller selbstverschuldeten Eile und des engen Zeitplans auch (rechts-)<strong>sicher greifen<\/strong>. Ein weiteres Planungs- und Umsetzungsdesaster wie bei der Gasumlage darf es nicht geben. Greifen die Ma\u00dfnahmen nicht oder werden sie wieder gekippt, w\u00fcrde dies zur Zumutung insbesondere f\u00fcr all jene werden, die hierzulande ohnehin sorgenvoll in die Zukunft schauen. Leider lassen die eingebauten H\u00fcrden, Anforderungen und Begrenzungen, die die Ampel-Koalition bei der Strom- und Gaspreisbremse gerade f\u00fcr gro\u00dfe, energieintensive Unternehmen vorsieht, schon den ersten Nachbesserungsbedarf am Gesetz erkennen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n<p>Unsere zentralen Punkte hat die Bundestagsfraktion in den Anh\u00f6rungen, in den Ausschusssitzungen und schlie\u00dflich in zwei Entschlie\u00dfungsantr\u00e4gen zur Abstimmung gestellt. Diese wurden von den Ampel-Fraktionen abgelehnt.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist es ihr im parlamentarischen Verfahren an mehreren entscheidenden Stellen gelungen, die Gesetzgebung entlang ihrer Forderungen deutlich zu beeinflussen, zum Beispiel mit Blick auf die Angleichung der administrativen Voraussetzungen und damit einen Gleichlauf f\u00fcr die Umsetzung der beiden Bremsen. N\u00e4here Informationen zu den beschlossenen Entlastungsma\u00dfnahmen inkl. der Gesetzestexte und Antr\u00e4ge finden Sie hier auf den <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2022\/kw50-de-energiepreisbremse-924550\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Info-Seiten<\/strong><\/a> des Deutschen Bundestags.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Uns ist bewusst, dass die Grundsteuerreform viele besch\u00e4ftigt und zu Verunsicherung f\u00fchrt. Schlie\u00dflich sind wir alle davon betroffen. 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